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Arbeitsschutzrahmengesetz: Untersuchungen zur Eignung sind unzulässig

Spielberg, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 4 · S. 1 bis 1

Dokument
453237
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Spielberg, P.
Ausgabe
Heft 4 / 1994
Jahrgang 26
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

POLITIK peuten den gleichen Regeln unterliegt wie die des Vertragsarztes; es also eine Bedarfsplanung mit gesperrten und nicht gesperrten Zulassungsbezirken gibt. Ferner sei zu gewährleisten, daß der Psychologische Psychotherapeut durch das gleiche Gremium wie der Vertragsarzt zugelassen wird. Psychologische Psychotherapeuten sind durch einen von Psychologen und Ärzten besetzten Zulassungsausschuß bei der KV zur Teilnahme an einer vertraglich geregelten Versorgung zu ermächtigen. Die

Schlagworte

Arbeitsschutzrahmengesetz Eignungsuntersuchungen genetische Analyse Erbmerkmale Gesundheitsgefahren Prävention Occupational Health Genetic Testing Employment Health Policy Risk Assessment Work Environment Deutsches Ärzteblatt