CareLit Fachartikel
Fortbildung der Bundesärztekammer in Würzburg
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1994 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
453340
CareLit-ID
Jahr
1994
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BEKANNTGABEN GIFT, EIFT, IVF/ET oder ZIFT nach dem vorstehend Gesagten grundsätzlich nicht vertretbar. 3. Bei einer durch GIFT, EIFT, IVF/ ET oder ZIFT im homologen System bestehen hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnisses des Kindes zu seinen Eltern keine Unterschiede gegenüber einer natürlichen Zeugung. Bei bestehender Ehe ist der Rechtsstatus des durch GIFT, EIFT, IVF/ET oder ZIFT gezeugten Kindes daher eindeutig bestimmt. Daraus rechtfertigt sich die grundsätzliche Bindung der
Schlagworte
Fortbildung
Bundesärztekammer
Würzburg
GIFT
EIFT
IVF/ET
ZIFT
Rechtsstatus
Samenspender
Anfechtung
Embryonenschutzgesetz
Eizellenspende
Insemination
Heterologe
Homologe
Vaterschaft