CareLit Fachartikel
Protokollnotiz zur Änderung des Vertrages über badeärztliche Behandlung, vom 2. Juni 1993
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
454120
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Honorars im entsprechenden Vorjahresquartal. Sofern gegenüber einer Krankenkasse weniger als 20 Kuren im entsprechenden Vorjahresquartal abgerechnet worden sind, werden von dieser Kasse keine Abschläge angefordert. (6) Sollten die im laufenden Quartal abgerechneten Kurzahlen aller am Vertrag beteiligten Krankenkassen um mehr als 10 % von denen des Vorjahresquartals abweichen, kann die BASt die Abschlagszahlungen des folgenden Quartals so korrigieren, daß die Abschlagszahlungen beider
Schlagworte
badeärztliche Behandlung
Honorarsystem
Krankenkassen
Wirtschaftlichkeit
Sonderleistungen
Prüfungsinstanz
Health Care Costs
Health Care Reform
Medical Fees
Health Care Quality
Health Services Accessibility
Medical Audit
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