CareLit Fachartikel

Protokollnotiz zur Änderung des Vertrages über badeärztliche Behandlung, vom 2. Juni 1993

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
454120
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 42 / 1993
Jahrgang 25
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Honorars im entsprechenden Vorjahresquartal. Sofern gegenüber einer Krankenkasse weniger als 20 Kuren im entsprechenden Vorjahresquartal abgerechnet worden sind, werden von dieser Kasse keine Abschläge angefordert. (6) Sollten die im laufenden Quartal abgerechneten Kurzahlen aller am Vertrag beteiligten Krankenkassen um mehr als 10 % von denen des Vorjahresquartals abweichen, kann die BASt die Abschlagszahlungen des folgenden Quartals so korrigieren, daß die Abschlagszahlungen beider

Schlagworte

badeärztliche Behandlung Honorarsystem Krankenkassen Wirtschaftlichkeit Sonderleistungen Prüfungsinstanz Health Care Costs Health Care Reform Medical Fees Health Care Quality Health Services Accessibility Medical Audit Deutsches Ärzteblatt