CareLit Fachartikel
Ehegatten-Direktversicherung
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
454764
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
WIRTSCHAFT Neue Bürgschaften für Freie Berufe bankoder sonstige Kredite verbürgt werden. Nach wie vor sei grundsätzlich die Bürgschaft des Ehepartners zur Kreditsicherung heranzuziehen. Sie könne jedoch auf Antrag auf 50 Prozent der entsprechenden Summe mit einem Höchstbetrag von 100 000 DM begrenzt werden. Angesichts des steigenden Investitionsbedarfs im Bereich der Freien Berufe sind die Fördermaßstäbe für Bürgschaften geändert worden. Darauf hat die Deutsche Ausgleichsbank
Schlagworte
Ehegatten-Direktversicherung
Kreditsicherung
Bürgschaft
Investitionsbedarf
Freie Berufe
Gesundheitsstrukturgesetz
Aktienmarkt
Unternehmensgewinne
Steuerbegünstigung
Vertrauensschutz
Insurance
Life
Health
Business
Economics
Financial Services