CareLit Fachartikel
Schwächen der Entgeltkataloge müssen dringend ausgebügelt werden Kritisches zur Kalkulation und Hinweise zur Nachkalkulation (Teil 1)
Koselowski, G. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1998 · Heft 4 · S. 234 bis 241
Dokument
45503
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der 5. Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung werden die Vereinbarung, Weiterentwicklung und die Festlegung von Bestimmungen zur Abrechnung der Fallpauschalenund Sonderentgeltkataloge an die Vertragsparteien auf Bundesebene (Spitzenverbände der Krankenkassen, Verband der privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) übergeben. An diesen Auftrag werden von allen Beteiligten hohe Erwartungen gestellt, da die bisherigen Regelungen und Kalkulationen erheblichen Anlaß zur Kritik boten.
Schlagworte
FALLPAUSCHALEN
SONDERENTGELTE
KOSTEN
BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG
Krankenhaus Umschau
Kulmbach