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Für die „Mängelrüge“ ist sechs Monate Zeit

Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
455652
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Büser, W.
Ausgabe
Heft 16 / 1993
Jahrgang 25
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ARZTEBLATT Für die "Mängelrüge" ist sechs Monate Zeit Sirnone K. ärgerte sich: Kaum hatte sie die sündhaft teuren Schuhe zum ersten Mal getragen, da brach auch schon der Absatz ab was sich anschließend eindeutig auf einen Verarbeitungsfehler zurückführen läßt. Welche Möglichkeiten gibt es, mit dem Händler in solchen und anderen Reklamationsfällen ins Reine zu kommen? .. .. Geld zurück: Sirnone K. kann die Schuhe zurückbringen (oder -schicken) und ihr Geld

Schlagworte

Mängelrüge Reklamation Umtausch Schadenersatz Verjährung Arztseminare ethische Vermögensverwaltung Anlagebetrug Finanzhaie Kapitalanlagen Consumer Protection Product Quality Medical Education Fraud Financial Services Ethics