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Finanzierungen: Lockruf des billigen Geldes
PJ · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
455694
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Finanzierungen: Lockruf des billigen Geldes § 16 GewAufspG verlangt von der deutschen Muttergesellschaft, ihre Tochterbanken im Ausland zu verpflichten, Verdachtsanzeigen auch gegenüber den deutschen Strafverfolgungsbehörden vorzunehmen. Danach müßten eigentlich auch verdächtige Geschäfte, die zum Beispiel von der Tochterbank in Luxemburg vorgenommen werden, an die deutsche Staatsanwaltschaft gemeldet werden. Eine Ausnahme von dieser in völkerrechtlicher Hinsicht sehr bedenklichen
Schlagworte
Finanzierungen
billiges Geld
Bankgeheimnis
Tochtergesellschaften
Zinsrückgang
Darlehen
Kreditgeschäft
Steuerbehörden
Lebensversicherung
Prämiendepot
Finance
Banking
Taxation
Insurance
Life
Loans