CareLit Fachartikel
Vereinbarung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
456273
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
gen der Kernspintomographie wird nur erteilt, wenn der Arzt in seinem Antrag sein Einverständnis zur Durchführung einer solchen Überprüfung erklärt. §7 Anpassung an geänderte Anforderungen an die apparative Ausstattung Der Arzt ist verpflichtet, die apparative Ausstattung den Änderungen dieser Vereinbarung im Rahmen der vorgesehenen Übergangsfristen gemäß § 10 Abs. 2 anzupassen und die Anpassung der Kassenärztlichen Vereinigung anzuzeigen. Wird die Anpassung nicht fristgerecht
Schlagworte
Kernspintomographie
Genehmigung
apparative Ausstattung
Weiterbildung
Zeugnisse
Kolloquien
Übergangsregelungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Magnetic Resonance Imaging
Medical Education
Professional Competence
Medical Licensure
Quality Assurance
Health Care
Health Care Reform
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