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MTA-GESETZ: Dreijährige Ausbildung muß sein
Peters, P.E. · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 6 · S. 1 bis 1
Dokument
456520
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutscher Ärzte-Verlag Formularverlag und Praxis -Organisationsdienst ah« -agg lanschette und kalengrund in rot. .. sender/Praxis-Stempel Unterschrift Das LITTMANN' 3lutdruckmeßgerät MTA-GESETZ Zu dem Beitrag „Nutznießer und Betroffene einer Verlängerung der MTA-Ausbildung" von Prof. Dr. Dr. E. Müller in Heft 46/1992: Dreijährige Ausbildung muß sein Das zur Zeit nochgültige MTA-Gesetz und die Ausbildungsund Prüfungsordnung sind inzwischen 20 Jahre alt. Mit der
Schlagworte
MTA-Gesetz
Ausbildung
dreijährige Ausbildung
Berufsaufwertung
Gesundheitsstrukturgesetz
Finanzierung
Schulstatus
praktische Ausbildung
europäische Harmonisierung
Frauenförderung
Education
Medical
Medical Technologists
Health Care Reform
Gender Disparities
Professional Competence