CareLit Fachartikel
Namenswechsel
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
456686
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften legen die von den einzelnen Eigentümern eingebrachten Rücklagen für Instandhaltungen zinsbringend an. Von diesen Zinsen wird die 30prozentige Abschlagsteuer fällig; ein Freistellungsautrag kann nicht erteilt werden. Jeder Wohnungseigentümer erhält einmal jährlich — seinem Mietanteil entsprechend — eine Bescheinigung über die auf ihn entfallenden Zinsen sowie die abgezogenen Steuern, die er mit seiner Steuererklärung dem Finanzamt
Schlagworte
Namenswechsel
Wohnungseigentümergemeinschaften
Rücklagen
Instandhaltungen
Zinsen
Abschlagsteuer
Freistellungsauftrag
Mietkautionen
Lebensversicherungen
Kapitalertragssteuer
Steuererklärung
Börse
Housing
Taxation
Interest
Capital Gains Tax