CareLit Fachartikel
Recht und Steuer
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1993 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
456688
CareLit-ID
Jahr
1993
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ersatzmieter — Hat sich ein Vermieter damit einverstanden erklärt, einen Mieter vorzeitig ausziehen zu lassen, wenn dieser einen geeigneten Nachmieter stellt, so darf der Vermieter nicht durch die Forderung einer höheren Miete den Nachmieter verprellen. Kommt es nicht zum Mietvertrag mit dem Nachmieter, so ist der Mieter nicht verpflichtet, für die ausfallende Miete aufzukommen (Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 93/91). WB Reizabschirmung — Wird ein Patient im Krankenhaus
Schlagworte
Ersatzmieter
Nachmieter
Mietvertrag
Bankgeheimnis
Zinsbesteuerung
Pausenregelung
Antibiotikum
Cefuroxim
Nebenwirkungen
Allergien
Schwangerschaft
Stillzeit
Antibacterial Agents
Cefuroxime
Drug Hypersensitivity
Pregnancy