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Zeitzeugen erzählen: Die Charité - ein Spiegel der DDR

Groot-VVassink, K.A.; Flemming, B. · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
456999
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Groot-VVassink, K.A.; Flemming, B.
Ausgabe
Heft 49 / 1992
Jahrgang 24
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

fragt werden. Damit soll sichergestellt werden, daß der Widerspruch eines Verstorbenen strikt beachtet wird. Die Identität von Spendern und Empfängern darf nicht preisgegeben werden. Eine Organentnahme von Lebenden ist dem Entwurf zufolge nur in Grenzen und. unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Die „Lebendspende" soll nur als ultima ratio zulässig sein. Vor allem habe die Organspende vom Verstorbenen Vorrang, heißt es in der Begründung. Lebendspende soll nicht dazu führen, daß

Schlagworte

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