CareLit Fachartikel
Klare Absage an das Seehofer-Gesetz
Maus, J. · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
457162
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
90 000 DM erkannt. Zur Begründung hieß es, das inzwischen 13 Jahre alte Mädchen sei auf dem Stand eines fünf Monate alten Säuglings und könne wegen der „Leidensund Erlebnisunfähigkeit keine Genugtuung" über ein höheres Schmerzensgeld empfinden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bezeichnete dies als „Entscheidungsflop" und hob das Urteil mit der Begründung auf, daß das schwerstbehinderte Mädchen „eben wegen der besonderen Schwere der Zerstörung seiner Persönlichkeit" Anspruch auf
Schlagworte
Seehofer-Gesetz
Gesundheitswesen
Schmerzensgeld
Schwerstbehinderte
Impfstoffe
Haftungsfreistellung
fötales Gewebe
Transplantation
Ärzte
Patientenversorgung
Kostendämpfung
Altersgrenze
Health Care Reform
Compensation
Disability
Vaccines