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Schmerzensgeld: Rund 1 Milliarde jährlich von den Autoversicherungen

Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
457313
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Combach, R.
Ausgabe
Heft 45 / 1992
Jahrgang 24
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

LESERDIENST DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Zum Stichwort „Schmerzensgeld" fallen einem meist US-amerikanische Gerichte ein und enorme Summen, die diese Verletzten zugesprochen haben. Doch in Deutschland sieht das alles anders aus. Ein bei einem Verkehrsunfall Verletzter erhält nach Paragraph 847 BGB (über den materiellen Schaden hinaus) eine „billige Entschädigung" in Geld. Dieser Schmerzensgeld-Anspruch ist seit 1990 übertragbar und vererblich; also auch pfändbar und verpfändbar. Nach einem

Schlagworte

Schmerzensgeld Verkehrsunfall Entschädigung Verletzung Autoversicherung Bundesgerichtshof Schadensersatz Heilbehandlung Renten Bagatellverletzungen Schmerzensgeldregelungen Schadensfälle Compensation Traffic Accidents Personal Injury Insurance