CareLit Fachartikel
Arzneibehandlung im Rahmen „besonderer Therapierichtungen“: 4 Gesetzgebung bedenklich
Eben, E. · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 33 · S. 1 bis 1
Dokument
458251
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ohne daß Nachteiliges aufgefallen wäre, oder ob es eben erst synthetisiert wurde. Natürlich ist das Fehlen entsprechender Hinweise kein Beweis für die toxikologische Unbedenklichkeit, wie andererseits experimentelle Ergebnisse, zumeist unter Bedingungen gewonnen (zum Beispiel Konzentrationen, die beim Patienten nie erreichbar sind), die keinerlei Bezug auf die Therapie besitzen, keinen Beweis für die toxikologische Bedenklichkeit darstellen. So wie heute das Brechen von Tabus positiv
Schlagworte
Arzneibehandlung
Therapierichtungen
Phytopharmaka
Homöopathika
Anthroposophika
toxikologische Risiken
Gesetzgebung
Naturheilverfahren
Phytotherapy
Homeopathy
Anthroposophic Medicine
Alternative Medicine
Drug Approval
Toxicity
Deutsches Ärzteblatt