CareLit Fachartikel

Arzneibehandlung im Rahmen „besonderer Therapierichtungen“: 4 Gesetzgebung bedenklich

Eben, E. · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 33 · S. 1 bis 1

Dokument
458251
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Eben, E.
Ausgabe
Heft 33 / 1992
Jahrgang 24
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

ohne daß Nachteiliges aufgefallen wäre, oder ob es eben erst synthetisiert wurde. Natürlich ist das Fehlen entsprechender Hinweise kein Beweis für die toxikologische Unbedenklichkeit, wie andererseits experimentelle Ergebnisse, zumeist unter Bedingungen gewonnen (zum Beispiel Konzentrationen, die beim Patienten nie erreichbar sind), die keinerlei Bezug auf die Therapie besitzen, keinen Beweis für die toxikologische Bedenklichkeit darstellen. So wie heute das Brechen von Tabus positiv

Schlagworte

Arzneibehandlung Therapierichtungen Phytopharmaka Homöopathika Anthroposophika toxikologische Risiken Gesetzgebung Naturheilverfahren Phytotherapy Homeopathy Anthroposophic Medicine Alternative Medicine Drug Approval Toxicity Deutsches Ärzteblatt