CareLit Fachartikel
6. Nachtrag zum Vertrag über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Bundesbahnbeamten
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
458673
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
von 11 Pf vergütet; dabei ist die errechnete Gebühr auf volle 10 Pf aufzurunden. Auf die Leistungen nach den Nummern 4c, 31 und 32 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ ist der vereinbarte Multiplikator nicht anzuwenden. " H. In dem Abschnitt III. werden die Gebühren wie folgt angehoben: Die Gebühr der Ziffer 1 wird auf 8, 50 DM erhöht. Die Gebühr der Ziffer 2 wird auf 14, 70 DM erhöht. Die Anlage B (Honorarvereinbarung) zum Vertrag wird wie folgt geändert: I. Der Abschnitt II. erhält
Schlagworte
Heilbehandlung
Dienstunfall
Bundesbahnbeamte
Gebührenverzeichnis
GOÄ
Dialysebehandlung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Honorarvereinbarung
Gebührenanhebung
Laboratoriumsuntersuchungen
Dialysis
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Laboratory Techniques
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