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6. Nachtrag zum Vertrag über die Heilbehandlung der durch Dienstunfall verletzten Bundesbahnbeamten

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1992 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
458673
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 25 / 1992
Jahrgang 24
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

von 11 Pf vergütet; dabei ist die errechnete Gebühr auf volle 10 Pf aufzurunden. Auf die Leistungen nach den Nummern 4c, 31 und 32 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ ist der vereinbarte Multiplikator nicht anzuwenden. " H. In dem Abschnitt III. werden die Gebühren wie folgt angehoben: Die Gebühr der Ziffer 1 wird auf 8, 50 DM erhöht. Die Gebühr der Ziffer 2 wird auf 14, 70 DM erhöht. Die Anlage B (Honorarvereinbarung) zum Vertrag wird wie folgt geändert: I. Der Abschnitt II. erhält

Schlagworte

Heilbehandlung Dienstunfall Bundesbahnbeamte Gebührenverzeichnis GOÄ Dialysebehandlung Kassenärztliche Bundesvereinigung Honorarvereinbarung Gebührenanhebung Laboratoriumsuntersuchungen Dialysis Health Care Costs Health Care Reform Medical Fees Laboratory Techniques Health Services Accessibility