Das Transplantationsgesetz und seine rechtlichen Auswirkungen
Großkopf, V. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 5 · S. 94 bis 99
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Transplantationsgesetz, das am 1.12.1997 in Kraft trat, beinhaltet vor allem: Die Todesdefinition erfolgt nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft. Demnach tritt der Tod mit dem Hirntod ein. Des weiteren favorisierte der Gesetzgeber die sog. erweiterte Zustimmungslösung, d. h. eine persönliche Zustimmung des Organspenders ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die durch den Gesetzgeber verfolgten Ziele beim Erlaß des Transplantationsgesetzes waren zum einen die Schaffung einer bisher unzureichend vorhandenen Rechtssicherheit auf dem Gebiet der Organenthahme und der Organspende zum Zwecke…