Heimentgeltzahlung in Pflegeheimen Orientierungshilfe für Pflegeheime
Griep, H.; Renn, H. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 5 · S. 99 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einführung der 2. Stufe der Pflegeversicherung zum 1.7.1996 führte zu vielfachen Veränderungen der bei der Abrechnung und Zahlung der Heimentgelte in Pflegeheimen. In dieser Hinsicht ist den Heimträgern zu empfehlen, die im Heimvertrag vorgesehenen Bestimmungen über die Heimentgelterhöhung für alle Heimbewohner weiterhin anzuwenden, und nur bei fehlender heimvertraglicher Regelung die sozial Pflegeversicherten auf 4 e HeimG hinzuweisen sowie bei den übrigen Heimbewohnern 4 c HeimG anzuwenden; jedenfalls umgehend alle Heimbewohner über Umstellungszeitpunkt und neue Heimentgelte zu informieren.