CareLit Fachartikel
Intensivzulage nach BAT
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 5 · S. 108 bis 109
Dokument
46073
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorliegend hatte das Landesarbeitsgericht die Rechtsfrage zu klären, ob eine Rettungsstelle, in der in den Monaten Juli bis September bei lediglich 334 von insgesamt 3604 Patienten intensivpflegerische Tätigkeiten angefallen sind, als Einheit für Intensivmedizin einzuordnen ist, mit der Folge, daß bei Bejahung der Frage eine Vergütung nach KR VI und eine Intensivzulage zu zahlen ist.
Schlagworte
RETTUNGSDIENST
ZULAGENREGELUNG
KRANKENPFLEGE
INTENSIV
RECHTSPRECHUNG
PflegeRecht
Neuwied