CareLit Fachartikel
Pflichtwissen für jeden Arzt Berufskrankheiten
Drexler, H.; Brandenburg, S. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1998 · Heft 5 · S. 939 bis 943
Dokument
46147
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztliche Meldepflicht ist im SGB VII gesetzlich verankert worden. Hat ein Arzt oder Zahnarzt den begründeten Verdacht, daß bei einem Patienten eine Berufskrankheit vorliegt, muß er dies dem Träger der Unfallversicherung oder den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen unverzüglich anzeigen. Der Arzt muß den Patienten über den Inhalt der Anzeige unterrichten und ihm den Unfallversicherungsträger oder die staatliche Arbeitsschutzstelle nennen, der die Anzeige zugeleitet wird.
Schlagworte
BERUFSKRANKHEIT
ARZTRECHT
MELDEPFLICHT
Deutsches Ärzteblatt
Köln