CareLit Fachartikel

Pflichtwissen für jeden Arzt Berufskrankheiten

Drexler, H.; Brandenburg, S. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1998 · Heft 5 · S. 939 bis 943

Dokument
46147
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Drexler, H.; Brandenburg, S.
Ausgabe
Heft 5 / 1998
Jahrgang 95
Seiten
939 bis 943
Erschienen: 1998-05-22 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Die ärztliche Meldepflicht ist im SGB VII gesetzlich verankert worden. Hat ein Arzt oder Zahnarzt den begründeten Verdacht, daß bei einem Patienten eine Berufskrankheit vorliegt, muß er dies dem Träger der Unfallversicherung oder den für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen unverzüglich anzeigen. Der Arzt muß den Patienten über den Inhalt der Anzeige unterrichten und ihm den Unfallversicherungsträger oder die staatliche Arbeitsschutzstelle nennen, der die Anzeige zugeleitet wird.

Schlagworte

BERUFSKRANKHEIT ARZTRECHT MELDEPFLICHT Deutsches Ärzteblatt Köln