CareLit Fachartikel

Kommentar zur Anlage zu Ziffer 4.3.4 Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Einheiten für Intensivmedizin - Abmessungen für Krankenräume

Hebammen Wissen · 1998 · Heft 6 · S. 272

Dokument
46197
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammen Wissen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 1998
Jahrgang 41
Seiten
272
Erschienen: 1998-06-01 00:00:00
ISSN
1437-1588
DOI

Zusammenfassung

Im Bundesgesundheitsblatt 38, 4 (1995) wurde die Anlage zu Ziffer 4.3. 4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Einheiten für Intensivmedizin der Kommision für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch- Institutes (RKI) veröffentlicht. Die Länder haben gegenüber dem RKI bedenken geäußert, ob aus Gründen der Infektionsprävention Mindestabmessungen von Krankenräumen tatsächlich angegeben werden können. Daher nimmt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention hierzu klärend Stellung.

Schlagworte

BAUPLANUNG HYGIENE HYGIENERICHTLINIEN HYGIENISCHE ANFORDERUNGEN INTENSIVMEDIZIN Hebammen Wissen