Kommentar zur Anlage zu Ziffer 4.3.4 Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Einheiten für Intensivmedizin - Abmessungen für Krankenräume
Hebammen Wissen · 1998 · Heft 6 · S. 272
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Bundesgesundheitsblatt 38, 4 (1995) wurde die Anlage zu Ziffer 4.3. 4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Einheiten für Intensivmedizin der Kommision für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch- Institutes (RKI) veröffentlicht. Die Länder haben gegenüber dem RKI bedenken geäußert, ob aus Gründen der Infektionsprävention Mindestabmessungen von Krankenräumen tatsächlich angegeben werden können. Daher nimmt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention hierzu klärend Stellung.