CareLit Fachartikel
Rechtsprechung: Nebentätigkeitsrecht
Wagener, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 1998 · Heft 6 · S. 346 bis 348
Dokument
46205
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des LAG Hamm vom 17. Juli 1997. Im vorliegenden Fall stritten die Parteien im wesentlichen darüber, ob die Beklagte (Kommune als Träger des Hygieneinstituts) berechtigt gewesen sei, dem Kläger ( Leiter des Hygieneinstituts) die Nebentätigkeitserlaubnis in vollem Umfang zu widerrufen, weil diese sich nicht bereit erklärt hatte, eine Erhöhung des Nutzungsentgelts für die Inanspruchnahme von Personal, Räumen, Einrichtungen und Material der Beklagten im Nebentätigkeitsbereich von 25 Prozent auf 70 Prozent seiner Jahresbruttoliquidationseinkünfte zuzustimmen.
Schlagworte
NEBENTAETIGKEIT
ARZT
RECHTSPRECHUNG
Das Krankenhaus
Berlin