CareLit Fachartikel

Anwaltskosten auch in Verfahren vor Beschwerdeausschüssen erstattungsfähig

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 6 · S. 21 bis 23

Dokument
46210
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 1998-06-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Nach Ansicht des LSG NRW ergibt sich ein Erstattungsanspruch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuß zumindest aus einer analogen Anwendung des  63 Abs. 1 SGB X, solange dieser Erstattungsanspruch von den Vertragspartnern nicht wirksam abbedungen wurde.

Schlagworte

GEBUEHREN KOSTEN KOSTENERSTATTUNG GERICHT Der Arzt und sein Recht Frankfurt