CareLit Fachartikel
Anwaltskosten auch in Verfahren vor Beschwerdeausschüssen erstattungsfähig
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 6 · S. 21 bis 23
Dokument
46210
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Ansicht des LSG NRW ergibt sich ein Erstattungsanspruch für die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im Verfahren vor dem Beschwerdeausschuß zumindest aus einer analogen Anwendung des 63 Abs. 1 SGB X, solange dieser Erstattungsanspruch von den Vertragspartnern nicht wirksam abbedungen wurde.
Schlagworte
GEBUEHREN
KOSTEN
KOSTENERSTATTUNG
GERICHT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt