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Revision im Kontaktlinsenprozeß vom BGH in Karlsruhe nicht angenommen

Willms, K.-J. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 6 · S. 23 bis 24

Dokument
46211
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Willms, K.-J.
Ausgabe
Heft 6 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
23 bis 24
Erschienen: 1998-06-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Nach der Nichtannahme der Revision durch den Bundesgerichtshof steht nunmehr rechtskräftig fest, daß niedergelassene Augenärzte in ihrer Praxis an ihre Patienten Kotaktlinsen abgeben dürfen. Geklagt hatte eine Augenoptikerinnung mit dem Antrag, daß es zwei in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassene Augenärzte unterlassen sollten, im Rahmen ihrer augenärztlichen Tätigkeit Kontaktlisen jeder Art gegen Entgelt an Patienten abzugeben.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL AUGENHEILKUNDE KONTAKTLINSEN URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt