CareLit Fachartikel
Revision im Kontaktlinsenprozeß vom BGH in Karlsruhe nicht angenommen
Willms, K.-J. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 6 · S. 23 bis 24
Dokument
46211
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der Nichtannahme der Revision durch den Bundesgerichtshof steht nunmehr rechtskräftig fest, daß niedergelassene Augenärzte in ihrer Praxis an ihre Patienten Kotaktlinsen abgeben dürfen. Geklagt hatte eine Augenoptikerinnung mit dem Antrag, daß es zwei in einer Gemeinschaftspraxis niedergelassene Augenärzte unterlassen sollten, im Rahmen ihrer augenärztlichen Tätigkeit Kontaktlisen jeder Art gegen Entgelt an Patienten abzugeben.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
AUGENHEILKUNDE
KONTAKTLINSEN
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt