CareLit Fachartikel
„In dubio pro reo“: BGH-Entscheidung zur ärztlichen Methadonverordnung
Wagner, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1991 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
462387
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
obersten Rechtsgebot: „In dubio pro reo" — zugunsten eines Angeklagten — anzuwenden. Nach § 13 Abs. 1 BtMG 1981 dürfen Betäubungsmittel „nur von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und nur dann verschrieben. .. werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist". Mit Nachdruck weist der BGH darauf hin, daß „an die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals" — „keine Begründetheit der Anwendung am oder im menschlichen Körper" — strenge Anforderungen zu
Schlagworte
Methadonverordnung
Betäubungsmittel
ärztliche Therapie
BGH-Entscheidung
unerlaubte Verschreibung
Drogenabhängigkeit
Methadone
Drug Prescriptions
Substance-Related Disorders
Legal Issues
Medical Ethics
Therapeutics
Deutsches Ärzteblatt