CareLit Fachartikel
Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1991 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
462643
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(3) Von anderen Stellen (zum Beispiel Arbeitgeber*) aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchzuführende Schutzimpfungen haben Vorrang vor den Schutzimpfungen nach dieser Vereinbarung. § 3 (1) Schutzimpfungen nach dieser Vereinba. rung können die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzte durchführen. (2) Als Anspruchsausweise der Versicherten gelten die Behandlungsausweise (Krankenschein/Uberweisungsschein) gemäß § 12 EKV. § 4 (1) Die Impfleistungen nach § 1 umfassen
Schlagworte
Kassenarztsitze
Schutzimpfungen
Vertragsärzte
Impfleistungen
Abrechnung
Umsatzgarantie
Neurologe
Psychiater
Dermatologe
Kassenärztliche Vereinigung
Approbation
Health Care Facilities
Physicians
Vaccination
Insurance
Health