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2. GKV-Neuordnungsgesetz: Zur Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen

Galas, E. · Gesundheits Politik, Frankfurt · 1998 · Heft 6 · S. 7 bis 13

Dokument
46283
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheits Politik, Frankfurt
Autor:innen
Galas, E.
Ausgabe
Heft 6 / 1998
Jahrgang 4
Seiten
7 bis 13
Erschienen: 1998-06-01 00:00:00
ISSN
0948-3438
DOI

Zusammenfassung

Das 2. GKV-Neuordnungsgesetz wird das Vergütungssystem in der vertragsärztlichen Versorgung grundlegend ändern. Das bisherige System Kopfpauschale wird abgelöst durch die Vereinbarung fester Punktwerte mit Abstaffelungsregelung bei unwirtschaftlicher Behandlungsweise. Den Krankenkassen drohen Mehraufwendungen in Milliardenhöhe, wenn es ihnen nicht gelingt, auch die Leistungserbringer am Morbiditätsrisiko zu beteiligen und in den Honorarverträgen eine Obergrenze für die Gesamtvergütung zu vereinbaren.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG GESETZLICH KRANKENKASSE ENTGELTSYSTEME MORBIDITAET Gesundheits Politik Frankfurt