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Haus-Renovierung: Steuern sparen durch „Erhaltungsaufwand“

Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1991 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
464459
CareLit-ID
Jahr
1991
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Büser, W.
Ausgabe
Heft 5 / 1991
Jahrgang 23
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Haus-Renovierung: Steuern sparen durch „Erhaltungsaufwand" Wer ein gebrauchtes Haus kauft und selbst darin wohnen will, spart in zweifacher Hinsicht Geld: Zum einen ist der Kaufpreis geringer, zum anderen können Rechnungen für die Renovierung der Immobilie dem Finanzamt gleich in der nächsten Steuererklärung präsentiert werden. Bedingung: Es wird vor dem Einzug renoviert, und es handelt sich um „Erhaltungsaufwand". Dabei wird lediglich die vorhandene Substanz

Schlagworte

Haus-Renovierung Steuern Erhaltungsaufwand Finanzamt Renovierungskosten Eigentümer Mietwohnungen Steuererklärung Anschaffungskosten Nebenkosten Tax Deductions Home Renovation Real Estate Property Taxes Income Tax Taxation