Die Eigenständigkeit der Krankenhauspflege im Spannungsverhältnis zur ärztlichen Gesamtverantwortung - am Beispiel der Münchener Dienstordnung, 2. Teil -
Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1998 · Heft 6 · S. 29 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Verantwortungsebenen in der Arbeitsteilung zwischem ärztlichen Dienst und Pflegedienst ist festzuhalten, daß es eine ärztliche Endverantwortung im Rahmen der ärztlichen Diagnostik und des ärztlichen Therapieplanes gibt. Diese ärztliche Gesamtverantwortung steht im Spannungsverhältnis zur Eigenverantwortung des Pflegedienstes, der im kollegial geführten Krankenhaus durch die eigene Säule Pflegedienst organisiert ist und von der Pflegedienstleitung verantwortet wird. Weder berufsrechtlich noch arbeitsrechtlich, auch nicht haftungsrechtlich oder gar verwaltungsrechtlich ist die…