CareLit Fachartikel

Die Eigenständigkeit der Krankenhauspflege im Spannungsverhältnis zur ärztlichen Gesamtverantwortung - am Beispiel der Münchener Dienstordnung, 2. Teil -

Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1998 · Heft 6 · S. 29 bis 34

Dokument
46463
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.
Ausgabe
Heft 6 / 1998
Jahrgang 1
Seiten
29 bis 34
Erschienen: 1998-06-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Verantwortungsebenen in der Arbeitsteilung zwischem ärztlichen Dienst und Pflegedienst ist festzuhalten, daß es eine ärztliche Endverantwortung im Rahmen der ärztlichen Diagnostik und des ärztlichen Therapieplanes gibt. Diese ärztliche Gesamtverantwortung steht im Spannungsverhältnis zur Eigenverantwortung des Pflegedienstes, der im kollegial geführten Krankenhaus durch die eigene Säule Pflegedienst organisiert ist und von der Pflegedienstleitung verantwortet wird. Weder berufsrechtlich noch arbeitsrechtlich, auch nicht haftungsrechtlich oder gar verwaltungsrechtlich ist die…

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL PFLEGEPERSONAL KRANKENHAUS ANORDNUNGSVERANTWORTUNG DURCHFUEHRUNGSVERANTWORTUNG ES HYGIENE DIAGNOSTIK THERAPIE RECHTSPRECHUNG ÄRZTE INJEKTIONEN KRANKHEIT GESUNDHEIT MENSCHEN BEVÖLKERUNG