Rechtsfragen bei der Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen
Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1998 · Heft 6 · S. 43 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die stationäre Pflegeeinrichtung hat nach 72 SGB XI eine auch gegenständliche Infrastruktur im Rahmen der Deckelung nach 43 SGB XI vorzuhalten, so daß die Pflegehilfsmittelversorgung nach 40 SGB XI insoweit ausscheidet. Unter den Voraussetzungen des 33 SGB V behält der Pflegebedürftige einen individuellen Anspruch auf Hilfsmittelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Abgrenzung zwischen Krankenversicherungsund Pflegeversicherungsleistungen ist nicht einfach. Ein Anhaltspunkt kann die bisherige BSG-Rechtsprechung sein, die im Rechtsprechungsarchiv zusammengefaßt ist.