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Änderungen des Abkommens Ärzte-/Unfallversicherungsträger ab 1. 1. 1991

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
464964
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 49 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Änderungen des Abkommens Ärzte-/Unfallversicherungsträger ab 1. 1. 1991 dert sich auch dann nichts, wenn sich zwischenzeitlich herausgestellt haben sollte, daß ein Arbeitsunfall nicht vorliegt. Sollte die ärztliche Abrechnung an einen Unfallversicherungsträger gehen, der für die Versorgung dieses Verletzten nicht zuständig ist, wird dennoch der Vergütungsanspruch des Arztes seitens des von ihm belasteten Unfallversicherungsträgers erfüllt. Der

Schlagworte

Ärzte Unfallversicherung Abrechnung Heilbehandlung Arbeitsunfall Berufskrankheit Vergütungsanspruch Zuständigkeitsirrtum ärztliche Versorgung Zusatzvereinbarung Accident Insurance Medical Fees Medical Treatment Occupational Diseases Work-related Injuries Health Care Financing