CareLit Fachartikel

Arbeitsbeteiligung von Krankenpflegepersonal bei Arzneimittelstudien

Saffé, M.-S. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 6 · S. 146 bis 148

Dokument
46501
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Saffé, M.-S.
Ausgabe
Heft 6 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
146 bis 148
Erschienen: 1998-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Wesungsbzw. das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist ein wesentlicher Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses. Es gestattet den leitenden Angestellten, als Vertreter des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers zu konkretisieren. SLN Die Grenzen des Direktionsrechts ergeben sich aus Einzelarbeitsvertrag und dessen Nebenabreden, Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag und den entsprechenden Gesetzen. Als Grundsatz des Weisungsrechts gilt, daß die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen zu erfolgen hat. SLN

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL STUDIE ARZNEIMITTEL ARBEITSVERTRAG MITARBEITERTEAM PflegeRecht Neuwied