CareLit Fachartikel
Arbeitsbeteiligung von Krankenpflegepersonal bei Arzneimittelstudien
Saffé, M.-S. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 6 · S. 146 bis 148
Dokument
46501
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Wesungsbzw. das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist ein wesentlicher Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses. Es gestattet den leitenden Angestellten, als Vertreter des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers zu konkretisieren. SLN Die Grenzen des Direktionsrechts ergeben sich aus Einzelarbeitsvertrag und dessen Nebenabreden, Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag und den entsprechenden Gesetzen. Als Grundsatz des Weisungsrechts gilt, daß die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen zu erfolgen hat. SLN
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
STUDIE
ARZNEIMITTEL
ARBEITSVERTRAG
MITARBEITERTEAM
PflegeRecht
Neuwied