CareLit Fachartikel
Embryonenschutz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
465317
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Embryonenschutz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Eine Fülle von Verboten enthält das Gesetz zum Schutz von Embryonen, das der Bundestag am 24. Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet hat (dazu auch Heft 44, seite eins: „Im Zeichen des Mißtrauens"). Verboten werden: • Gentransfer in menschliche Keimbahnzellen, • gezielte Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, • extrakorporale Befruchtung einer größeren Anzahl menschlicher Eizellen, als für
Schlagworte
Embryonenschutz
Freiheitsstrafe
Gentransfer
Keimbahnzellen
künstliche Befruchtung
Geschlechtswahl
Klonen
Chimären
Hybridwesen
Erbkrankheit
Arztvorbehalt
Embryo
Genetic Engineering
Genetic Diseases
X-Linked
Cloning