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Embryonenschutz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

EB · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
465317
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 45 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Embryonenschutz: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Eine Fülle von Verboten enthält das Gesetz zum Schutz von Embryonen, das der Bundestag am 24. Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet hat (dazu auch Heft 44, seite eins: „Im Zeichen des Mißtrauens"). Verboten werden: • Gentransfer in menschliche Keimbahnzellen, • gezielte Erzeugung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken, • extrakorporale Befruchtung einer größeren Anzahl menschlicher Eizellen, als für

Schlagworte

Embryonenschutz Freiheitsstrafe Gentransfer Keimbahnzellen künstliche Befruchtung Geschlechtswahl Klonen Chimären Hybridwesen Erbkrankheit Arztvorbehalt Embryo Genetic Engineering Genetic Diseases X-Linked Cloning