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Übergangsregelung löst das Gesundheitsabkommen ab: Neuer Vertrag über ärztliche Hilfe in den ostund westdeutschen Ländern gilt bis Ende dieses Jahres

Maus, J. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
465400
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maus, J.
Ausgabe
Heft 44 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Obwohl das Sozialgesetzbuch V erst ab Beginn des kommenden Jahres für das ganze Deutschland gilt, können die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung aus der bisherigen Bundesrepublik bereits jetzt in den fünf neuen Bundesländern ärztliche Hilfe auf Krankenschein in Anspruch nehmen. Das macht eine Übergangsregelung möglich, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Kassenärztlichen Vereinigungen e. V. der neuen Bundesländer, den Spitzenverbänden der Krankenkassen

Schlagworte

Gesundheitsabkommen ärztliche Hilfe Übergangsregelung Kassenärztliche Vereinigung Benzodiazepine Vergütungssätze akute Erkrankungen Arzneimittel Festbetragsgruppen Krankenversicherung-Ost Health Care Agreements Health Insurance Benzodiazepines Acute Disease Physician's Fee Schedule Drug Costs