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Qualitätssicherung: Gemeinsamer Ausschuß

Jachertz, N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
465506
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jachertz, N.
Ausgabe
Heft 43 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

cher Entgelte bereits zum jetzigen Zeitpunkt wider. Das bisher gezahlte Gehalt kann also insofern Anhaltspunkt für die Eingruppierung sein. Die Frage ist, ob die bisherige übertarifliche Zahlung für qualifzierte Arzthelferinnen durch die tarifliche Eingruppierung „aufgesaugt" wird oder auf den neuen Tariflohn aufzustocken ist. Zur Beantwortung der Frage ist nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung zu verfahren, es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält hierfür eine

Schlagworte

Qualitätssicherung Gemeinsamer Ausschuss Bundesärztekammer Kassenärztliche Bundesvereinigung Arbeitsvertrag Leistungszulage Tariflohn Vergütung Ausbildung Arbeitszeit Quality Assurance Medical Staff Committees Labor Contracts Salary Education Medical