CareLit Fachartikel
RECHTSLAGE: Überflüssige Information
Bämayr, A. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
465629
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
RECHTSLAGE Zu dem Beitrag „Diagnose auf dem Krankenschein: Verzwickte Rechtslage" in Heft 33/1990: Überflüssige Information Die Diagnose auf dem Krankenschein verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ist so überflüssig wie ein Kropf! Jede Offenbarung eines Geheimnisses, insbesondere einer Diagnose, ist primär ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch Paragraph 203, wenn die Offenbarung nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist. Die
Schlagworte
Rechtslage
Patientenrechte
informationelles Selbstbestimmungsrecht
Diagnose
Krankenschein
Datenschutz
Straftatbestand
Offenbarung
Kassenärztliche Vereinigung
Fortzahlungsansprüche
Patient Rights
Confidentiality
Medical Records
Health Insurance
Legal Issues
Diagnosis