CareLit Fachartikel

RECHTSLAGE: Überflüssige Information

Bämayr, A. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
465629
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Bämayr, A.
Ausgabe
Heft 42 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

RECHTSLAGE Zu dem Beitrag „Diagnose auf dem Krankenschein: Verzwickte Rechtslage" in Heft 33/1990: Überflüssige Information Die Diagnose auf dem Krankenschein verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten und ist so überflüssig wie ein Kropf! Jede Offenbarung eines Geheimnisses, insbesondere einer Diagnose, ist primär ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch Paragraph 203, wenn die Offenbarung nicht ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist. Die

Schlagworte

Rechtslage Patientenrechte informationelles Selbstbestimmungsrecht Diagnose Krankenschein Datenschutz Straftatbestand Offenbarung Kassenärztliche Vereinigung Fortzahlungsansprüche Patient Rights Confidentiality Medical Records Health Insurance Legal Issues Diagnosis