CareLit Fachartikel
Anmerkungen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
465911
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
gelung abgelaufen ist, wird vorläufig nach der alten Honorarregelung abgerechnet. (2) Die Vertragspartner bilden ein Schiedsamt, das aus einem Vorsitzenden (Abs. 3), drei Vertretern der KBV sowie drei Vertretern der Verbände der Ersatzkassen besteht. Jeder Partner benennt Stellvertreter. Die Geschäfte des Schiedsamtes werden jeweils für die Dauer von 4 Jahren wechselnd von den Verbänden der Ersatzkassen und von der KBV geführt. (3) Das Schiedsamt wird von einem Vorsitzenden geleitet,
Schlagworte
Schiedsamt
Honorarregelung
Vertragsärzte
Anti-D-Immunglobulin
Rhesus-Prophylaxe
Kassenarztsitz
Kündigungsfrist
Neufassung
Aknebehandlung
Spina bifida
Immunoglobulins
Antibodies
Rhesus Factor
Pregnancy
Acquired Immunodeficiency Syndrome
Health Care Reform