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Anmerkungen

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
465911
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 39 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

gelung abgelaufen ist, wird vorläufig nach der alten Honorarregelung abgerechnet. (2) Die Vertragspartner bilden ein Schiedsamt, das aus einem Vorsitzenden (Abs. 3), drei Vertretern der KBV sowie drei Vertretern der Verbände der Ersatzkassen besteht. Jeder Partner benennt Stellvertreter. Die Geschäfte des Schiedsamtes werden jeweils für die Dauer von 4 Jahren wechselnd von den Verbänden der Ersatzkassen und von der KBV geführt. (3) Das Schiedsamt wird von einem Vorsitzenden geleitet,

Schlagworte

Schiedsamt Honorarregelung Vertragsärzte Anti-D-Immunglobulin Rhesus-Prophylaxe Kassenarztsitz Kündigungsfrist Neufassung Aknebehandlung Spina bifida Immunoglobulins Antibodies Rhesus Factor Pregnancy Acquired Immunodeficiency Syndrome Health Care Reform