CareLit Fachartikel
Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/Ersatzkassen-Vertrages
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
465912
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
gelung abgelaufen ist, wird vorläufig nach der alten Honorarregelung abgerechnet. (2) Die Vertragspartner bilden ein Schiedsamt, das aus einem Vorsitzenden (Abs. 3), drei Vertretern der KBV sowie drei Vertretern der Verbände der Ersatzkassen besteht. Jeder Partner benennt Stellvertreter. Die Geschäfte des Schiedsamtes werden jeweils für die Dauer von 4 Jahren wechselnd von den Verbänden der Ersatzkassen und von der KBV geführt. (3) Das Schiedsamt wird von einem Vorsitzenden geleitet,
Schlagworte
Schiedsamt
Honorarregelung
Vertragsärzte
Anti-D-Immunglobulin
Rhesus-Prophylaxe
Kündigungsfrist
Health Care Reform
Medical Economics
Medical Staff
Immunoglobulins
Antibodies
Pregnancy
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