CareLit Fachartikel
Kassenarztsitz
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
465914
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
gelung abgelaufen ist, wird vorläufig nach der alten Honorarregelung abgerechnet. (2) Die Vertragspartner bilden ein Schiedsamt, das aus einem Vorsitzenden (Abs. 3), drei Vertretern der KBV sowie drei Vertretern der Verbände der Ersatzkassen besteht. Jeder Partner benennt Stellvertreter. Die Geschäfte des Schiedsamtes werden jeweils für die Dauer von 4 Jahren wechselnd von den Verbänden der Ersatzkassen und von der KBV geführt. (3) Das Schiedsamt wird von einem Vorsitzenden geleitet,
Schlagworte
Kassenarztsitz
Honorarregelung
Schiedsamt
Vertragsärzte
Kündigungsfrist
Anti-D-Immunglobulin
Health Care Reform
Physicians
Medical Fees
Social Security
Health Policy
Health Services Accessibility
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