CareLit Fachartikel
Zuwachs in der Ärzte-Sparte
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
466189
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Börsebius: Vorsicht Finanzhaie — Adel verpflichtet zu gar nichts Mietverhältnis zu kündigen. Unterläßt ein Vermieter die Benachrichtigung, so braucht der Mieter die erhöhte Miete erst 3 Monate später zu zahlen. Um die Mieterhöhung wirksam vorzunehmen, ist der Anspruch schriftlich geltend zu machen, zu berechnen und zu erläutern. Die Mieterhöhungserklärgung des Vermieters hat die Wirkung, daß vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an der erhöhte Mietzins an die Stelle
Schlagworte
Ärzte-Sparte
Krankenversicherung
Mieterhöhung
Schadenquote
Zahnersatz
Vermögensverwaltung
Health Insurance
Physicians
Rent Increase
Dental Care
Asset Management
Insurance Claims
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