Binnenanerkennung - Ein trojanisches Pferd? Besondere Therapierichtungen
Friebel, H. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1998 · Heft 6 · S. 1218 bis 1219
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestag hat im Juni 1997 im 2. GKV-Neuordnungsgesetz geregelt, daß bei der Zulassung von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen wissenschaftliche Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung berücksichtigt werden müssen. Damit ist die Annahme verbunden, daß künftig die Vertreter der jeweiligen Therapierichtungen selbst bestimmen können, was sinnvoll und nützlich ist. Dieses Verfahren wird seit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes von 1976 für die besonderen Therapierichtungen Phytotherapie, Homöopathie und anthroposophische Therapie bereits angewendet. Mit dem 2. NOG könnte jedoch das Prinzip…