CareLit Fachartikel

Optiker-Sehtest genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen für Bildschirmarbeit

Willms, K.-J. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 25 bis 26

Dokument
46681
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Willms, K.-J.
Ausgabe
Heft 7 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
25 bis 26
Erschienen: 1998-07-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Die Bildschirmarbeit, eine nicht mehr wegzudenkende Tätigkeit im Büro, erfordert nach einer Mitteilung des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e. V. eine Überprüfung des Sehvermögens der Beschäftigten durch den Augenoder Betriebsarzt. Es genügt nicht, wie irrtümlich verbreitet wird, ein Sehtest beim Optiker.

Schlagworte

EDV COMPUTER AUGE AUGENHEILKUNDE SEHSTOERUNG BILDSCHIRMARBEITSPLATZ AUGENPFLEGE Der Arzt und sein Recht Frankfurt