CareLit Fachartikel
Optiker-Sehtest genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen für Bildschirmarbeit
Willms, K.-J. · Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 25 bis 26
Dokument
46681
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bildschirmarbeit, eine nicht mehr wegzudenkende Tätigkeit im Büro, erfordert nach einer Mitteilung des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e. V. eine Überprüfung des Sehvermögens der Beschäftigten durch den Augenoder Betriebsarzt. Es genügt nicht, wie irrtümlich verbreitet wird, ein Sehtest beim Optiker.
Schlagworte
EDV
COMPUTER
AUGE
AUGENHEILKUNDE
SEHSTOERUNG
BILDSCHIRMARBEITSPLATZ
AUGENPFLEGE
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt