CareLit Fachartikel

Disziplinarverfahren rechtswidrig - Arzt muß nicht auf Anfragen im Widerspruchsverfahren antworten

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 28 bis 30

Dokument
46682
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 1998-07-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von DM 1. 000, -- im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen einen Vertragsarzt ist rechtswidrig, wenn die Sanktion vor allem darauf basiert, daß der Vertragsarzt im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens seinen Widerspruch nach Ansicht der KV nicht ausreichend begründet.

Schlagworte

GELDLEISTUNG AUSKUNFTSRECHT URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt