CareLit Fachartikel
Disziplinarverfahren rechtswidrig - Arzt muß nicht auf Anfragen im Widerspruchsverfahren antworten
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 28 bis 30
Dokument
46682
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von DM 1. 000, -- im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen einen Vertragsarzt ist rechtswidrig, wenn die Sanktion vor allem darauf basiert, daß der Vertragsarzt im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens seinen Widerspruch nach Ansicht der KV nicht ausreichend begründet.
Schlagworte
GELDLEISTUNG
AUSKUNFTSRECHT
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt