CareLit Fachartikel
Qualitätsmngel in der Radiologie: Abrechnungsgenhmigung darf nicht ein Jahr später widerrufen werden
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 30 bis 31
Dokument
46683
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn im Rahmen einer Qualitätskontrolle Mängel bei Röntgenaufnahmen festgestellt werden, dann ist die KV nicht zum Widerruf der Abrechnungsgenehmigung berechtigt, wenn seit Eingang der Röntgenaufnahmen und dem Erlaß eines Bescheides ein Jahr vergangen ist und der Vertragsarzt weiterhin radiologische Leistungen erbringen und abrechnen durfte.
Schlagworte
QUALITAETSKONTROLLE
KASSENAERZTLICHE VEREINIGUNG
VERTRAG
RADIOLOGIE
ROENTGENAUFNAHME
ROENTGENVERORDNUNG
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt