CareLit Fachartikel

Strafbarkeit wegen Aussetzung - eine konkrete Gefährdung des Patienten reicht aus Beschluß des Oberlandsgerichts Zweibrücken vom 18. 8. 1997

Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1998 · Heft 7 · S. 608 bis 610

Dokument
46696
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M.
Ausgabe
Heft 7 / 1998
Jahrgang 37
Seiten
608 bis 610
Erschienen: 1998-07-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Insbesondere bei Pflegekräften wird gelegentlich auch das Delikt der Aussetzung ( 221 StGB) geprüft, das aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden den Vorteil hat, vom Gesetzgeber mit einer deutlich höheren Strafdrohung ausgestattet worden zu sein, als die unterlassene Hilfeleistung. Dem Beschluß des Oberlandsgerichts Zweibrücken vom 18. 8. 1997 liegt eine Sachverhaltkonstellation im Pflegebereich zugrunde, die typischerweise und zu Recht zu einer Verurteilung wegen Aussetzung führen kann.

Schlagworte

PFLEGEPERSONAL PFLEGERECHT STRAFRECHT RECHTSPRECHUNG PATIENTEN AUFMERKSAMKEIT PRAXIS TOD SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT MENSCHEN GESUNDHEITSZUSTAND VERHALTEN STRAFE RISIKO BEWUSSTSEIN