CareLit Fachartikel
Strafbarkeit wegen Aussetzung - eine konkrete Gefährdung des Patienten reicht aus Beschluß des Oberlandsgerichts Zweibrücken vom 18. 8. 1997
Bruns, W.; Debong, B.; Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1998 · Heft 7 · S. 608 bis 610
Dokument
46696
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Insbesondere bei Pflegekräften wird gelegentlich auch das Delikt der Aussetzung ( 221 StGB) geprüft, das aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden den Vorteil hat, vom Gesetzgeber mit einer deutlich höheren Strafdrohung ausgestattet worden zu sein, als die unterlassene Hilfeleistung. Dem Beschluß des Oberlandsgerichts Zweibrücken vom 18. 8. 1997 liegt eine Sachverhaltkonstellation im Pflegebereich zugrunde, die typischerweise und zu Recht zu einer Verurteilung wegen Aussetzung führen kann.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
PFLEGERECHT
STRAFRECHT
RECHTSPRECHUNG
PATIENTEN
AUFMERKSAMKEIT
PRAXIS
TOD
SICHERHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
MENSCHEN
GESUNDHEITSZUSTAND
VERHALTEN
STRAFE
RISIKO
BEWUSSTSEIN