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Warum soll gezahlt werden? Rechtliche Hintergründe zur Altenpflegeumlage

Richter, R.; Schrader, S. · Häusliche Pflege, Hannover · 1998 · Heft 7 · S. 21 bis 24

Dokument
46737
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Richter, R.; Schrader, S.
Ausgabe
Heft 7 / 1998
Jahrgang 7
Seiten
21 bis 24
Erschienen: 1998-07-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Wohl kaum ein Bereich des Pflegerechts ist seit langer Zeit derart umstritten wie die Neuordnung der Altenpflegeausbildung und ihre Finanzierung; in neuerer Zeit aktuell durch die Erhebung der sog. Altenpflegeausbildungsumlage. Das Bundesverfassungsgericht war mehrfach mit der Zulälässigkeit von Umlagen befaßt. Voraussetzung für eine Sonderabgabe ist u. a. , daß eine betroffene homogene Gruppe definiert werden kann. Ambulante Pflegedienste sind jedoch - was die Beschäftigung von AltenpflegerInnen betrifft - nicht mit stationären Einrichtungen gleichzusetzen.

Schlagworte

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