CareLit Fachartikel

Für den anderen handeln Aufgaben und Rechte des Betreuers, ehemals als Vormund bezeichnet

Erb, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 1998 · Heft 7 · S. 38 bis 43

Dokument
46741
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Erb, M.
Ausgabe
Heft 7 / 1998
Jahrgang 7
Seiten
38 bis 43
Erschienen: 1998-07-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Zwar wurde im Jahr 1992 die Entmündigung des Betroffenen angeschafft und durch Betreuung ersetzt, vielfach hat sich der neue Begriff und die dahinterstehende Intention noch nicht durchgesetzt. Unkenntnis und Unsicherheit herrschen nicht nur unter Mitarbeitern in der Altenpflege, sondern beispielsweise auch bei Banken und Behörden. Leider hat der Gesetzgeber für den Personenkreis, den der Rechtskundige als Betreuer bezeichnet, einen Begriff verwendet, der jeder anderen Person, die ebenfalls umsorgt und hilft, zugeordnet werden kann. Im folgenden werden Aufgeaben und Pflichten des Betreuers definiert:SLN - Der Bet…

Schlagworte

ENTMUENDIGUNG VORMUND BETREUUNGSGESETZ BETREUUNG BETREUUNGSRECHT INTENTION UNSICHERHEIT ELTERN PERSONEN CHECKLISTE KRANKHEIT ALTENPFLEGE PRAXIS VERTRÄGE KOMMUNIKATION ZEIT