Für den anderen handeln Aufgaben und Rechte des Betreuers, ehemals als Vormund bezeichnet
Erb, M. · Häusliche Pflege, Hannover · 1998 · Heft 7 · S. 38 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwar wurde im Jahr 1992 die Entmündigung des Betroffenen angeschafft und durch Betreuung ersetzt, vielfach hat sich der neue Begriff und die dahinterstehende Intention noch nicht durchgesetzt. Unkenntnis und Unsicherheit herrschen nicht nur unter Mitarbeitern in der Altenpflege, sondern beispielsweise auch bei Banken und Behörden. Leider hat der Gesetzgeber für den Personenkreis, den der Rechtskundige als Betreuer bezeichnet, einen Begriff verwendet, der jeder anderen Person, die ebenfalls umsorgt und hilft, zugeordnet werden kann. Im folgenden werden Aufgeaben und Pflichten des Betreuers definiert:SLN - Der Bet…