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MEDIZINRECHT: Fachvertreter unbedingte Voraussetzung

Lipper, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
467775
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Lipper, H.
Ausgabe
Heft 11 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Eingriffe tatbestandsmäßig Körperverletzungen sind, die immer eines Rechtfertigungsgrundes bedürfen, nicht als sehr begünstigend für eine objektive Betrachtungsweise. Dessen ungeachtet haben aber Staaten, die mit dieser rechtsdogmatischen Position gebrochen haben (zum Beispiel die DDR), durchaus ähnliche Probleme. Zur Entspannung der Situation trägt sicher auch die mit dramatischer Kasuistik unterlegte Frage „Wie kann das passieren? " (Der Spiegel Nr. 17/1989) kaum bei. Meines

Schlagworte

Medizinrecht Körperverletzung Rechtsmedizin Komplikationsforschung Behandlungsfehler Gutachterstellen Fachvertreter Akzeptanz Universitätsklinika Schiedsstellen Legal Issues Medical Errors Forensic Medicine Complications Medical Review Medical Jurisprudence