CareLit Fachartikel
Alarmund Gefahrenabwehrplan Das Drei-Säulen-Prinzip (Teil 2)
Uth, H. · Krankenhaus Technik, Landsberg · 1998 · Heft 7 · S. 12 bis 16
Dokument
46800
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Behörden können Betreiber von Anlagen und Einrichtungen auf der grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichten, Gefahrenabwehrpläne zu erstellen. Ziel eines solchen Planes ist es, Beschäftigte, Patienten, Einsatzkräfte und Dritte vor den Auswirkungen einer internen oder externen Schadenslage zu schützen.
Schlagworte
BRANDSCHUTZ
BRANDSCHUTZANLAGE
BRANDSCHUTZORDNUNG
BRANDSCHUTZUEBUNGEN
ARBEITSSCHUTZ
GEFAHRSTOFF
ARBEITSSCHUTZGESETZ
SICHERHEIT
Krankenhaus Technik
Landsberg