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Alarmund Gefahrenabwehrplan Das Drei-Säulen-Prinzip (Teil 2)

Uth, H. · Krankenhaus Technik, Landsberg · 1998 · Heft 7 · S. 12 bis 16

Dokument
46800
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Technik, Landsberg
Autor:innen
Uth, H.
Ausgabe
Heft 7 / 1998
Jahrgang 24
Seiten
12 bis 16
Erschienen: 1998-07-01 00:00:00
ISSN
0015-461X
DOI

Zusammenfassung

Behörden können Betreiber von Anlagen und Einrichtungen auf der grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichten, Gefahrenabwehrpläne zu erstellen. Ziel eines solchen Planes ist es, Beschäftigte, Patienten, Einsatzkräfte und Dritte vor den Auswirkungen einer internen oder externen Schadenslage zu schützen.

Schlagworte

BRANDSCHUTZ BRANDSCHUTZANLAGE BRANDSCHUTZORDNUNG BRANDSCHUTZUEBUNGEN ARBEITSSCHUTZ GEFAHRSTOFF ARBEITSSCHUTZGESETZ SICHERHEIT Krankenhaus Technik Landsberg