CareLit Fachartikel
Aufklärung nicht erst am Vorabend einer Operation
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 20 bis 23
Dokument
46813
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt hevorgehoben hat, muß ein Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, daß er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann.
Schlagworte
SELBST- FREMDBESTIMMUNG
PATIENTENINFORMATION
AUFKLAERUNGSPFLICHT
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt